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   OVG Sachsen, 04.03.2010 - 2 A 347/09   

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OVG Sachsen, 04.03.2010 - 2 A 347/09 (https://dejure.org/2010,11882)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 04.03.2010 - 2 A 347/09 (https://dejure.org/2010,11882)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 04. März 2010 - 2 A 347/09 (https://dejure.org/2010,11882)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

    BBesG § 46
    Stellenzulage

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung einer Zulage für die Wahrnehmung eines höherwertigen Amtes bei nicht nur vorübergehender vertretungsweise, sondern dauerhafter Übernahme dieses Amtes; Annahme einer nur vorübergehenden Übertragung eines höheren Amtes nur bei ausdrücklicher Verwendung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewährung einer Zulage für die Wahrnehmung eines höherwertigen Amtes bei nicht nur vorübergehender vertretungsweise, sondern dauerhafter Übernahme dieses Amtes; Annahme einer nur vorübergehenden Übertragung eines höheren Amtes nur bei ausdrücklicher Verwendung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 24.09.2008 - 2 B 117.07

    1. Die Klägerin begehrt ihre Beförderung zur Amtsinspektorin (BesGr A 9).

    Auszug aus OVG Sachsen, 04.03.2010 - 2 A 347/09
    Voraussetzungen für die Zulage in Höhe des Unterschiedsbetrags zwischen dem Grundgehalt der Besoldungsgruppe, der das Amt des Beamten zugeordnet und dem Grundgehalt der Besoldungsgruppe, nach der der wahrgenommene höherwertige Dienstposten bewertet ist, sind die kommissarische Übertragung des höherwertigen Dienstpostens, die ununterbrochene Ausübung der damit verbundenen Dienstgeschäfte seit bereits 18 Monaten sowie die nach dem Haushaltsrecht und dem Laufbahnrecht bestehende Möglichkeit, den Beamten zu befördern (vgl. SächsOVG, Urt. v. 20.4.2009 - 2 A 97/08 -, juris; BVerwG, Urt. v. 28.4.2005, Buchholz 240 § 46 BBesG Nr. 3; Beschl. v. 24.9.2008 - 2 B 117/07 -, juris; RdSchr. des Bundesministeriums des Innern vom 24.11.1997, abgedruckt in: Plog/Wiedow/Lemhöfer/Bayer, Kommentar zum BBG, § 46 BBesG).

    Nur bei einer planwidrigen sachlichen Lücke im Beamtenbesoldungsrecht kann eine dem Willen des Gesetzgebers folgende entsprechende Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen in Betracht kommen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19.12.2007 - 2 B 35/07 -, juris; Beschl. v. 24.9.2008 - 2 B 117/07 -, juris; Urt. v. 28.12.1971, BVerwGE 39, 221, 228).

    § 46 BBesG muss nicht in dem Sinne verfassungskonform ausgelegt werden, dass auch einem Beamten, der dauerhaft höherwertige Aufgaben wahrnimmt, eine Zulage zu gewähren ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 24.9.2008 - 2 B 117/07 - juris, dort offen gelassen; die Verfassungsbeschwerde hat das BVerfG nicht zur Entscheidung angenommen, Beschl. v. 25.6.2009 - 2 BvR 2513/08 -, juris).

    Grundsätzliche Bedeutung kommt der Rechtssache zum einen im Hinblick auf die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Sachsen-Anhalt zur Auslegung und Anwendung des Begriffs "vorübergehend vertretungsweise" in § 46 Abs. 1 Satz 1 BBesG und zum anderen deshalb zu, weil das Bundesverwaltungsgericht im Beschluss vom 24.9.2008 - 2 B 117.07 - die dort aufgeworfene Frage, ob § 46 BBesG in dem Sinne verfassungskonform ausgelegt werden muss, dass auch Beamten, denen dauerhaft höherwertige Aufgaben übertragen wurden, Zulagen zu gewähren sind, offen gelassen hat (vgl. Urt. des Senats vom 20.4.2009 a. a. O.).

  • OVG Sachsen, 20.04.2009 - 2 A 97/08

    Beamtenrecht; Besoldungsrecht; Zulage; Beförderung

    Auszug aus OVG Sachsen, 04.03.2010 - 2 A 347/09
    Voraussetzungen für die Zulage in Höhe des Unterschiedsbetrags zwischen dem Grundgehalt der Besoldungsgruppe, der das Amt des Beamten zugeordnet und dem Grundgehalt der Besoldungsgruppe, nach der der wahrgenommene höherwertige Dienstposten bewertet ist, sind die kommissarische Übertragung des höherwertigen Dienstpostens, die ununterbrochene Ausübung der damit verbundenen Dienstgeschäfte seit bereits 18 Monaten sowie die nach dem Haushaltsrecht und dem Laufbahnrecht bestehende Möglichkeit, den Beamten zu befördern (vgl. SächsOVG, Urt. v. 20.4.2009 - 2 A 97/08 -, juris; BVerwG, Urt. v. 28.4.2005, Buchholz 240 § 46 BBesG Nr. 3; Beschl. v. 24.9.2008 - 2 B 117/07 -, juris; RdSchr. des Bundesministeriums des Innern vom 24.11.1997, abgedruckt in: Plog/Wiedow/Lemhöfer/Bayer, Kommentar zum BBG, § 46 BBesG).

    Grundsätzliche Bedeutung kommt der Rechtssache zum einen im Hinblick auf die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Sachsen-Anhalt zur Auslegung und Anwendung des Begriffs "vorübergehend vertretungsweise" in § 46 Abs. 1 Satz 1 BBesG und zum anderen deshalb zu, weil das Bundesverwaltungsgericht im Beschluss vom 24.9.2008 - 2 B 117.07 - die dort aufgeworfene Frage, ob § 46 BBesG in dem Sinne verfassungskonform ausgelegt werden muss, dass auch Beamten, denen dauerhaft höherwertige Aufgaben übertragen wurden, Zulagen zu gewähren sind, offen gelassen hat (vgl. Urt. des Senats vom 20.4.2009 a. a. O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.01.2008 - 1 L 232/07

    Zur Verwendungszulage gemäß § 46 Abs. 1 Satz 1 BBesG (Fassung 1997)

    Auszug aus OVG Sachsen, 04.03.2010 - 2 A 347/09
    Unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Sachsen-Anhalt (etwa Beschl. v. 29.1.2008 - 1 L 232/07 - Beschl. v. 30.10.2007 - 1 L 164/07 -) führt das Verwaltungsgericht aus, dass die Aufgabenübertragung im Sinne von § 46 Abs. 1 Satz 1 BBesG dann "vorübergehend vertretungsweise" erfolge, wenn die Aufgaben eines höheren Amtes bis zur Besetzung der vakanten Stelle sowie statt der dem Statusamt zugeordneten Aufgaben und anstelle des noch nicht ernannten Amtsinhabers wahrgenommen würden.

    Anderes gelte nur dann, wenn eine solche Übertragung ausdrücklich "unwiderruflich" erfolgt (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 30.10.2007, DVBl. 2008, 52, 53; Beschl. v. 29.1.2008 - 1 L 232/07 -, juris, jeweils m. w. N. zur Rspr. des OVG).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.10.2007 - 1 L 164/07

    Zur Verwendungszulage gemäß § 46 Abs. 1 Satz 1 BBesG (Fassung 1997)

    Auszug aus OVG Sachsen, 04.03.2010 - 2 A 347/09
    Unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Sachsen-Anhalt (etwa Beschl. v. 29.1.2008 - 1 L 232/07 - Beschl. v. 30.10.2007 - 1 L 164/07 -) führt das Verwaltungsgericht aus, dass die Aufgabenübertragung im Sinne von § 46 Abs. 1 Satz 1 BBesG dann "vorübergehend vertretungsweise" erfolge, wenn die Aufgaben eines höheren Amtes bis zur Besetzung der vakanten Stelle sowie statt der dem Statusamt zugeordneten Aufgaben und anstelle des noch nicht ernannten Amtsinhabers wahrgenommen würden.

    Anderes gelte nur dann, wenn eine solche Übertragung ausdrücklich "unwiderruflich" erfolgt (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 30.10.2007, DVBl. 2008, 52, 53; Beschl. v. 29.1.2008 - 1 L 232/07 -, juris, jeweils m. w. N. zur Rspr. des OVG).

  • BVerwG, 03.02.1967 - VII C 135.64

    Widerruf der Zurückstellung vom Wehrdienst - Einberufung zum Ableisten des

    Auszug aus OVG Sachsen, 04.03.2010 - 2 A 347/09
    Dem Gesetzgeber steht es insbesondere frei, aus der Vielzahl der Lebenssachverhalte die Tatbestandsmerkmale auszuwählen, die für die Gleich- oder Ungleichbehandlung maßgebend sein sollen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 4.6.1969, BVerwGE 26, 141, 158, 159; Beschl. v. 4.4.2001, BVerwGE 103, 310, 318 ff; Beschl. v. 6.5.2004, BVerwGE 110, 353, 364, 365).
  • BVerwG, 23.05.1995 - 1 C 32.92

    Einstandspflicht - Träger der Insolvenzsicherung - Betriebliche Altersversorgung

    Auszug aus OVG Sachsen, 04.03.2010 - 2 A 347/09
    Jede Auslegung findet ihre Grenzen dort, wo sie mit dem Wortlaut und dem klar erkennbaren Willen des Gesetzgebers in Widerspruch stehen würde (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.5.1995, BVerwGE 98, 280, 293, 294).
  • BVerwG, 13.09.1999 - 2 B 53.99

    Streitwert in beamtenrechtlichen Streitigkeiten wegen eines sog. Teilstatus; -,

    Auszug aus OVG Sachsen, 04.03.2010 - 2 A 347/09
    Der festgesetzte Betrag entspricht dem zweifachen Jahresbetrag der Differenz zwischen dem dem Statusamt des Klägers entsprechenden Grundgehalt der Besoldungsgruppe A 14 und dem Grundgehalt des Amtes der Besoldungsgruppe A 15 (vgl. BVerwG, Beschl. v. 13.9.1999, NVwZ-RR 2000, 188, 189).
  • OVG Sachsen, 15.06.2009 - 2 A 437/08

    Zulage für die Wahrnehmung eines höherwertigen Amtes; Beamtenrecht

    Auszug aus OVG Sachsen, 04.03.2010 - 2 A 347/09
    Auf den Antrag der Beklagten hat der erkennende Senat mit Beschluss vom 15.6.2009 - 2 A 437/08 - die Berufung zugelassen (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO).
  • BVerwG, 28.12.1971 - VI C 17.68

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus OVG Sachsen, 04.03.2010 - 2 A 347/09
    Nur bei einer planwidrigen sachlichen Lücke im Beamtenbesoldungsrecht kann eine dem Willen des Gesetzgebers folgende entsprechende Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen in Betracht kommen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19.12.2007 - 2 B 35/07 -, juris; Beschl. v. 24.9.2008 - 2 B 117/07 -, juris; Urt. v. 28.12.1971, BVerwGE 39, 221, 228).
  • OVG Thüringen, 30.06.2015 - 2 KO 535/14

    Kein Anspruch auf Verwendungszulage für Fachlehrer an einer Regelschule (BesGr A

    Urteil vom 4. März 2010 - 2 A 347/09 - juris, entgegen der Rechtsprechung des OVG Sachsen-Anhalt, vgl. etwa Beschluss vom 14. Dezember 2009 - 1 L 83/09 - juris m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 20.02.2018 - 2 A 535/16

    Zulage ; Wahrnehmung eines höherwertigen Dienstpostens; Dienstpostenbewertung

    Zu der Frage, ob eine Zulagengewährung nach § 46 BBesG auch bei dauerhafter vertretungsweiser Übertragung höherwertiger Aufgaben in Betracht komme, gab es zwar divergierende verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung (vgl. etwa - bejahend - OVG LSA, Beschlüsse v. 20. Juli 2007 - 1 L 114/07 - und v. 29. Januar 2008 - 1 L 232/07 - OVG Berlin, Urt. v. 11. September 2001 - 4 B 10.00; VG Leipzig, Urt. v. 5. Juni 2008 - 3 K 132/08 -, alle juris; sowie - verneinend - OVG Schl.-H., Urt. v. 19. Juli 2007 - 3 LB 28/06 - SächsOVG, Urteile v. 20. April 2009 - 2 A 97/08 - , v. 1. Juni 2010 - 2 A 577/09 - und v. 4. März 2010 - 2 A 347/09 -, alle juris).
  • OVG Sachsen, 01.06.2010 - 2 A 577/09

    Gewährung einer Zulage nach § 46 Abs. 1 S. 1 Bundesbesoldungsgesetz ( BBesG ) für

    Voraussetzungen für die Zulage in Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen dem Grundgehalt der Besoldungsgruppe, der das Amt desBeamten zugeordnet und dem Grundgehalt der Besoldungsgruppe, nach der der wahrgenommene höherwertige Dienstposten bewertet ist, sind die kommissarische Übertragung des höherwertigen Dienstpostens, die ununterbrochene Ausübung der damit verbundenen Dienstgeschäfte seit bereits 18 Monaten sowie die nach dem Haushaltsrecht und dem Laufbahnrecht bestehende Möglichkeit, den Beamten zu befördern (vgl. SächsOVG, Urt. v. 20.4.2009 - 2 A 97/08 -, juris; Urt. v. 4.3.2010 - 2 A 347/09 - BVerwG, Urt. v. 28.4.2005, Buchholz 240 § 46 BBesG Nr. 3; Beschl. v. 24.9.2008 - 2 B 117/07 -, juris; Rundschreiben des Bundesministeriums des Innern vom 24.11.1997, abgedruckt in: Plog/Wiedow, Kommentar zum BBG, § 46 BBesG).
  • OVG Sachsen, 22.02.2017 - 2 A 495/15

    Verjährungsbeginn; Unsichere oder zweifelhafte Rechtslage

    Zu der Frage, ob eine Zulagengewährung nach § 46 BBesG auch bei dauerhafter vertretungsweiser Übertragung höherwertiger Aufgaben in Betracht komme, gab es zwar divergierende verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung (vgl. etwa - bejahend - OVG LSA, Beschlüsse v. 20. Juli 2007 - 1 L 114/07 - und v. 29. Januar 2008 - 1 L 232/07 - OVG Berlin, Urt. v. 11. September 2001 - 4 B 10.00; VG Leipzig, Urt. v. 5. Juni 2008 - 3 K 132/08 -, alle juris; sowie - verneinend - OVG Schl.-H., Urt. v. 19. Juli 2007 - 3 LB 28/06 - SächsOVG, Urteile v. 20. April 2009 - 2 A 97/08 - , v. 1. Juni 2010 - 2 A 577/09 - und v. 4. März 2010 - 2 A 347/09 -, alle juris).
  • VG Potsdam, 22.06.2011 - 2 K 2433/08

    Gewährung einer Zulage gem. § 46 BBesG

    OVG Bautzen, Urteile vom 20. April 2009 - 2 A 97/08 -, vom 4. März 2010 - 2 A 347/09 - und vom 1. Juni 2010 - 2 A 577/09 -, jeweils juris,.
  • VG Magdeburg, 02.09.2013 - 5 A 86/12

    Altersteilzeit, Verwendungszulage

    Auch das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 04.03.2010 (2 A 347/09, Randziffer 28) ausgeführt, dass es sich bei der in § 46 BBesG geregelten Zulage um eine Stellenzulage handele, weil sie nur für die Dauer der Wahrnehmung der herausgehobenen Funktion gewährt werde.
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